Tierhalterhaftpflicht. Unbeschwertes Tiervergnügen dank Tierhaftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflicht. Unbeschwertes Tiervergnügen dank Tierhaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflicht. Unbeschwertes Tiervergnügen dank Tierhaftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflicht. Unbeschwertes Tiervergnügen dank Tierhaftpflichtversicherung

Stellen Sie sich vor, Sie spazieren mit Ihrem treuen Vierbeiner an einem sonnigen Tag durch den Park. Die Freude, die Ihr pelziger Begleiter Ihnen schenkt, ist unbezahlbar. Doch was, wenn Ihr Liebling plötzlich in einen Streit mit einem anderen Hund verwickelt ist? Oder er aus Versehen ein Fahrrad umwirft, das daraufhin beschädigt wird? Tierische Freuden können sehr schnell zu rechtlichen Problemen werden. Die Lösung? Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hier kommt mein Service als Ihr Versicherungsmakler ins Spiel. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite, finde die passende Versicherung für Ihre Bedürfnisse und sorge dafür, dass Sie und Ihre Tiere optimal geschützt sind.

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Tierhaltung: die Risiken

Tierhaltung: Die Risiken

In Deutschland verfügt immer noch jeder dritte Halter von Pferden oder Hunden über keine Haftpflichtversicherung für sein Tier. Diese Fahrlässigkeit birgt Risiken. Gemäß dem Gesetz sind Tierbesitzer für sämtliche Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden, verantwortlich – und das bis zu einer Zeitspanne von dreißig Jahren, einschließlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Vernachlässigung einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Bei Schadensfällen, sei es durch Unfälle oder Verhaltensweisen der Tiere, sind die finanziellen Belastungen erheblich.

Für Besitzer von größeren Tieren ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Die potenziellen Kosten für medizinische Behandlungen nach einem Hundebiss oder die Schadensregulierung infolge von Verkehrsunfällen durch entlaufene Pferde können erheblich sein. In solchen Situationen haften Tierhalter immer für Schäden, selbst wenn keine Schuld nachgewiesen werden kann.

Leistungen

Leistungen einer Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Sachschäden, ebenso wie für in der Regel erheblich kostspieligere Personenschäden und Vermögensschäden wie beispielsweise entgangenes Einkommen, die durch Ihr Haustier bei Dritten verursacht werden. Diese Deckung erstreckt sich bis zur festgelegten Versicherungssumme.

Es besteht die Möglichkeit, Versicherungen für eine Vielzahl von Tieren abzuschließen, darunter Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Interessanterweise bieten viele Versicherungsunternehmen reduzierte Beiträge für jede zusätzliche Tierpolice im Vergleich zu Einzelverträgen an. Zum Beispiel können Pferdehalter, die Mitglieder von Vereinen sind, von Gruppenversicherungen profitieren. Des Weiteren erhalten Kunden, die bereits eine Versicherung bei derselben Gesellschaft besitzen, oft Rabatte.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung tritt auch dann in Kraft, wenn das versicherte Haustier in Begleitung einer anderen Person als dem Eigentümer unterwegs ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist. Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die dem Tierhalter durch sein eigenes Tier verursacht werden, genauso wenig wie für absichtlich verursachte Schäden. Diese Versicherungsdeckung erstreckt sich in der Regel weltweit, wobei der Schutz in Europa zeitlich unbegrenzt gilt und weltweit oft für ein Jahr.

Tiere mit Versicherungspflicht

Tiere mit Versicherungspflicht

In Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind Schäden, die durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen verursacht werden, abgedeckt. Diese Art von Schäden tritt jedoch selten auf. Häufiger werden Personenschäden oder Sachschäden durch größere Tiere verursacht. Deshalb sind Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, vom Versicherungsschutz der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen

Insbesondere für Besitzer von größeren Tieren ist es dringend ratsam, eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. In manchen Situationen ist eine solche Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist vor allem auf die potenziell hohen Kosten zurückzuführen, die bei Verletzungen durch Tierangriffe oder Verkehrsunfälle verursacht durch entlaufene Pferde entstehen können. Ein Hundebiss beispielsweise kann zu beträchtlichen Ausgaben führen. Einige Bundesländer wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben die Versicherungspflicht für Hundehalter eingeführt. In anderen Bundesländern besteht eine solche Pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunderassen.

Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen

Die grundlegenden Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind bei sämtlichen Anbietern vergleichbar. Diese Versicherung deckt Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Einige Versicherungsunternehmen bieten jedoch zusätzliche Leistungen an. In bestimmten Tarifen können beispielsweise Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 6 Monaten ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden. Darüber hinaus können je nach Versicherer auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen und das dazugehörige Training im Versicherungsschutz inbegriffen sein.

Fohlen können mitversichert sein

Unter Umständen können auch Fohlen in die Versicherung miteinbezogen werden. Innerhalb der Pferdehalterversicherung können umfassende Tarife gewählt werden, die auch den Schutz für Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 12 Monaten abdecken. Die Versicherung kann auch die Teilnahme an Pferderennen, Turnieren und dazugehörigem Training einschließen.

Ebenfalls können private Kutschfahrten, einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung, in den Versicherungsschutz einfließen. Allerdings sollte beachtet werden, dass für Personen, die regelmäßig Kutschfahrten gegen Bezahlung anbieten, ein spezieller gewerblicher Haftpflichtschutz erforderlich ist.

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